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   OLG Koblenz, 24.04.2023 - 12 U 602/22   

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https://dejure.org/2023,15883
OLG Koblenz, 24.04.2023 - 12 U 602/22 (https://dejure.org/2023,15883)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2023 - 12 U 602/22 (https://dejure.org/2023,15883)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2023 - 12 U 602/22 (https://dejure.org/2023,15883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schenkung einer Immobilie und Ausstattung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Immobilie als Schenkung oder Ausstattung ?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 25.03.2009 - 19 U 126/08

    Pflichtteilsrecht: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2023 - 12 U 602/22
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, die eine Ausgleichungspflicht nach § 2050 Abs. 1 BGB wegen Vorliegens einer Ausstattung begründen, trifft jedoch denjenigen, der daraus Rechte herleitet, also die Anrechnung einer Zuwendung auf den Erbteil verlangt (oder wie hier, einen Ausgleich im Rahmen der Pflichtteilsberechnung geltend macht), mithin im streitgegenständlichen Fall die Klägerinnen (so auch OLG Frankfurt BeckRS 2010, 06332).
  • BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58

    Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2023 - 12 U 602/22
    Dabei ist sich der Senat der Tatsache bewusst, dass Voraussetzung für das Bestehen der Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche nicht das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, sondern nur eines Pflichtteilsrechts ist; eine Auskunfts- und Wertermittlungspflicht ist jedoch dann zu verneinen, wenn der Pflichtteilsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (RGZ 129, 239 ; BGH NJW 1958, 1964, 1965; BGHZ 28, 177, 180; OLG Braunschweig OLGRspr 21, 343, 344; LG Bonn ZEV 2005, 313 ; LG Potsdam BeckRS 2019, 41104; MünchKomm/Lange Rn 15; BeckOK/Müller-Engels Rn 2; PWW/Deppenkemper Rdn. 3).
  • RG, 23.06.1930 - IV 59/30

    1. Wann liegt in der letztwilligen Zuwendung des Pflichtteils die Anordnung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2023 - 12 U 602/22
    Dabei ist sich der Senat der Tatsache bewusst, dass Voraussetzung für das Bestehen der Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche nicht das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs, sondern nur eines Pflichtteilsrechts ist; eine Auskunfts- und Wertermittlungspflicht ist jedoch dann zu verneinen, wenn der Pflichtteilsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (RGZ 129, 239 ; BGH NJW 1958, 1964, 1965; BGHZ 28, 177, 180; OLG Braunschweig OLGRspr 21, 343, 344; LG Bonn ZEV 2005, 313 ; LG Potsdam BeckRS 2019, 41104; MünchKomm/Lange Rn 15; BeckOK/Müller-Engels Rn 2; PWW/Deppenkemper Rdn. 3).
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